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DGUV Vorschrift 4 (Öffentliche Einrichtungen)
Öffentliche Einrichtungen unterliegen besonders strengen Sicherheitsauflagen zum Schutz von Mitarbeitern und Besuchern. Als spezialisierter Fachbetrieb für Prüftechnik kennen wir die spezifischen Anforderungen der DGUV Vorschrift 4 im Detail und gewährleisten eine rechtssichere Umsetzung durch unser nach TRBS 1203 befähigtes Fachpersonal. Wir sorgen für maximale Sicherheit in Ihrem Gebäude – zuverlässig, normkonform und ohne den laufenden Betrieb zu stören.

Rechtssichere DGUV Vorschrift 4 Prüfung für öffentliche Einrichtungen
Die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) regelt die Unfallverhütung in öffentlichen Institutionen und ist das Pendant zur DGUV V3 im gewerblichen Bereich. Ob Schulen, Kindertagesstätten, Rathäuser oder kommunale Bauhöfe – Träger und Verantwortliche der öffentlichen Hand stehen in der unbedingten Pflicht, die Sicherheit sämtlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel lückenlos nachzuweisen. Ein Schadensfall in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr führt ohne rechtskonforme Prüfhistorie unmittelbar zu massiven Haftungskonsequenzen für die zuständigen Amtsleiter oder Bürgermeister. Die Bittermann Elektrotechnik GmbH unterstützt Sie dabei, diese sensiblen Infrastrukturen fachgerecht abzusichern und die strengen Vorgaben der Unfallkassen präzise zu erfüllen.
Unsere Prüfleistungen im Detail
Als geprüfte Sachverständige führen wir die Prüfungen nach DGUV V4 unter Berücksichtigung der spezifischen Prüffristempfehlungen für „Betriebsstätten und Räume besonderer Art“ durch. Unser Leistungsspektrum umfasst die messtechnische Bewertung ortsveränderlicher Geräte sowie die Inspektion ortsfester Anlagen gemäß den aktuellsten VDE-Normen. Wir dokumentieren jede Prüfung in einer revisionssicheren Digital-Datenbank, die speziell auf die Anforderungen öffentlicher Träger zugeschnitten ist und jedem Audit standhält. Zudem beraten wir Sie umfassend bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach TRBS, um die Sicherheit für Mitarbeiter und Besucher gleichermaßen zu maximieren.
Warum Bittermann Prüftechnik?
Spezialisten für die öffentliche Hand: Als BDSH e.V. geprüfte Sachverständige kennen wir die besonderen Anforderungen von Unfallkassen und Kommunalversicherern im Detail.
Rechtssicherheit nach TRBS: Wir garantieren eine absolut gerichtsfeste Dokumentation nach aktuellen technischen Regeln, die Verantwortliche im Schadensfall vollumfänglich vor Regressansprüchen schützt.
Effiziente Abläufe im Dienstbetrieb: Unsere Prüfroutinen sind so konzipiert, dass der tägliche Betrieb in Schulen oder Behörden nahezu ungestört bleibt – oft prüfen wir komplett abschaltfrei.
Ganzheitliches Inventarmanagement: Wir übernehmen die lückenlose Erfassung und Kennzeichnung Ihres gesamten Bestands, was Facility Managern eine perfekte Übersicht über den Zustand aller Liegenschaften ermöglicht.
Sichern Sie jetzt Ihre öffentlichen Einrichtungen ab
Gehen Sie bei der Sicherheit in öffentlichen Räumen keine Risiken ein und vertrauen Sie auf staatlich anerkannte Sachverständige. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Beratungsgespräch und ein maßgeschneidertes Prüfkonzept für Ihre kommunalen Liegenschaften.






