
Prüfservice Hamburg
DGUV V3 Prüfung in Hamburg
Unser Sitz ist die Dessauer Straße 10 in Hamburg. Von hier aus prüfen wir elektrische Geräte, ortsfeste Anlagen und Maschinen Hamburger Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3 – mit kurzen Wegen, rechtssicherer Dokumentation und Erinnerung an jede fällige Wiederholungsprüfung.

DGUV V3 Prüfung in Hamburg: Ihr Prüfservice vor Ort
Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, ehemals BGV A3) verpflichtet Unternehmen, ihre elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Das gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße – für das Büro ebenso wie für Praxis, Hotel, Werkstatt, Lager oder Produktionshalle. Zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet sie die Grundlage dafür, dass Sie als Unternehmer im Schadensfall nachweisen können, Ihre Pflichten erfüllt zu haben.
Bittermann Prüfservice sitzt in der Dessauer Straße 10, 20457 Hamburg. Für Betriebe in Hamburg bedeutet das kurze Anfahrtswege und eine einfache Abstimmung von Terminen – auch wenn nach einer Instandsetzung einzelne Geräte erneut geprüft werden müssen. Damit Ihre Abläufe nicht gestört werden, prüfen wir auf Wunsch auch abends, nachts oder am Wochenende.
Was wir bei der DGUV V3 Prüfung prüfen
Die Prüfung umfasst alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die in Ihrem Betrieb verwendet werden. Typisch sind:
Ortsveränderliche Geräte: alles, was während des Betriebs bewegt werden kann oder regelmäßig umgesteckt wird – Laptops, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen und Elektrowerkzeuge. Geprüft nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699. Mehr dazu: Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.
Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel: Haupt- und Unterverteilungen, Stromkreise, fest angeschlossene Geräte und Beleuchtung. Geprüft nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100. Mehr dazu: Prüfung ortsfester Betriebsmittel.
Maschinen und verkettete Anlagen: elektrische Ausrüstung von Maschinen und Produktionslinien nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Mehr dazu: Prüfung von Maschinen und verketteten Anlagen.
Spezielle Anlagen: Server und IT-Infrastruktur, E-Ladeinfrastruktur, PV-Anlagen, Schweißgeräte und Blitzschutzanlagen.
Öffentliche Einrichtungen: Für Schulen, Kitas und Behörden gilt die inhaltsgleiche DGUV Vorschrift 4.
Ablauf der DGUV V3 Prüfung – Schritt für Schritt
Vorgespräch und Angebot: Wir klären Umfang (Anzahl und Art der Geräte und Anlagen, Standorte), Zugänge und Ihre Betriebszeiten. Danach erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot. Ob sich Teile der Prüfung im laufenden Betrieb durchführen lassen, besprechen wir ebenfalls in diesem Schritt.
Bestandsaufnahme: Wir erfassen Ihre Betriebsmittel und Anlagen, sofern noch kein aktuelles Verzeichnis vorliegt.
Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie dabei, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen.
Sichtprüfung: Gehäuse, Leitungen, Stecker, Zugentlastung, Schutzabdeckungen und Aufschriften werden auf erkennbare Schäden und Mängel untersucht.
Messungen: je nach Betriebsmittel Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- bzw. Berührungsstrom, bei ortsfesten Anlagen außerdem Schleifenimpedanz und die Auslösung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD).
Funktionsprüfung: Wir prüfen, ob Geräte und Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß funktionieren.
Kennzeichnung und Dokumentation: Geprüfte Betriebsmittel werden gekennzeichnet; alle Messwerte fließen in ein Prüfprotokoll. Festgestellte Mängel dokumentieren wir sofort.
Fristenüberwachung: Mit unserem digitalen Prüfmanagement-System melden wir uns, bevor die nächste Prüfung fällig ist.
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine starren Fristen vor. Nach § 5 sind die Fristen so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Art, Umfang und Fristen legen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Als Orientierung nennen die Durchführungsanweisungen zu § 5 folgende Richtwerte:
| Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist (Richtwert) | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen | 6 Monate | auf Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich | auf Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Anschlussleitungen mit Stecker | 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; bei einer Fehlerquote unter 2 % verlängerbar – höchstens 1 Jahr (Baustellen, Werkstätten, Fertigung) bzw. 2 Jahre (Büros) | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Quelle: Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A und 1B). Es handelt sich um Richtwerte – maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Zusätzlich müssen Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung geprüft werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3). Wir übernehmen für Sie die Fristenüberwachung und erinnern Sie rechtzeitig an jeden Termin.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Prüfen darf eine Elektrofachkraft: Nach § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 ist das, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV muss sie außerdem zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 sein – mit elektrotechnischer Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnaher beruflicher Tätigkeit und regelmäßiger Fortbildung.
Ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn sie geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Bei Bittermann prüfen nach TRBS 1203 befähigte Elektrofachkräfte; die Bewertung erfolgt durch BDSH e.V. geprüfte Sachverständige.
Dokumentation: Das erhalten Sie nach der Prüfung
Prüfprotokoll mit den Messwerten jedes geprüften Geräts bzw. jeder Anlage, dem Prüfergebnis und dem Prüfdatum
Mängeldokumentation mit priorisierten Handlungsempfehlungen – kleine Reparaturen führen wir nach Absprache oft direkt vor Ort durch
Revisionssichere Datenbank, in der alle Prüfungen nachvollziehbar abgelegt sind – als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer
Erinnerung an die nächste fällige Wiederholungsprüfung
Wird bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, muss er unverzüglich behoben werden. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, darf das Gerät oder die Anlage im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).
DGUV V3 Prüfung oder E-Check – was ist der Unterschied?
Die DGUV V3 Prüfung ist eine Pflicht: Sie ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung und betrifft jedes Unternehmen mit Beschäftigten. Der E-Check ist dagegen ein Prüfsiegel des Elektrohandwerks, das Innungsfachbetriebe vergeben. Er ist freiwillig und wird vor allem von Privathaushalten und Vermietern genutzt.
Entscheidend für Ihren Betrieb ist nicht der Name der Prüfung, sondern dass Prüfumfang, Normen, Fristen und Dokumentation den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und der BetrSichV entsprechen. Genau darauf ist unsere Prüfung ausgerichtet – Bittermann Prüfservice prüft nach DGUV Vorschrift 3, einen E-Check bieten wir nicht an.
In Hamburg zu Hause, bundesweit im Einsatz
Viele unserer Kunden haben mehrere Standorte. Unser Team aus Elektrofachkräften ist im gesamten Bundesgebiet für Filialisten, Industrie und den Mittelstand im Einsatz – Sie haben für Ihre Hamburger Betriebsstätte und Ihre übrigen Standorte einen Ansprechpartner und eine einheitliche Dokumentation. Alles Weitere zur Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV Vorschrift 3.
Kurz-Anfrage
Angebot für die DGUV V3 Prüfung in Hamburg anfragen
Ein paar Eckdaten genügen. Nach einem kurzen Vorgespräch erhalten Sie von uns ein Festpreis-Angebot.
Ihr Ansprechpartner

Dirk Lehmhaus
Projektleiter, VEFK & BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger
FAQ
Häufig gestellte Fragen.
Prüfen Sie in ganz Hamburg?
Ist die DGUV V3 Prüfung für Hamburger Unternehmen Pflicht?
Wie oft muss geprüft werden?
Muss für die Prüfung der Strom abgeschaltet werden?
Können Sie außerhalb unserer Arbeitszeiten prüfen?
Was kostet die DGUV V3 Prüfung in Hamburg?
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Prüfen Sie auch unsere Standorte außerhalb Hamburgs?
Unsere Leistungen
Passende Leistungen für Ihren Betrieb





